Mittwoch, 18. Januar 2017

"Recht und Gesetz"; BVerfG zur NPD; Anis Amri

Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html


Bericht des NRW-KriminaldirektorsBerlin-Attentäter Anis Amri hatte mindestens 14 Identitäten
Donnerstag, 05.01.2017, 12:21


Dieser „Rechtsstaat“ demontiert gerade sein „eigenes Recht und die eigene Gesetzgebung“ und sich inzwischen damit selbst.

Bei Anis Amri hat man die Möglichkeiten des Gesetzes und Rechts wegen Rechts- und Gesetzesbruch genauso wenig genutzt, wie bei dem Verbot der NPD.
Die „Rechtsorgane“ führen selbst an, dass sowohl Amri, als auch die NPD Rechts- und Gesetzesbruch begangen haben.
Und bei beiden wurde und wird es nicht für notwendig gehalten, die gesetzmäßigen Möglichkeiten bei Rechts- und Gesetzesbruch anzuwenden!
Bei beiden wurde zwar festgestellt, dass sie „kriminell“ [[ „Der Begriff der Kriminalität (von lat. crimen „Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen“) orientiert sich im Wesentlichen an der juristischen Definition der Straftat.“ ]] waren und sind, aber es nicht für notwendig erachtet, die gesetzmäßigen Möglichkeiten auch anzuwenden!
In beiden Fällen wurde also ein gesetzes- und rechtswidriges Verhalten festgestellt, aber man ahndet dies nicht?!

Aber es geht auch anders:

KRITIK AN RICHTERSPRUCH

Suche nach Essen im Müll: Rentner verurteilt

 

https://www.merkur.de/bayern/suche-nach-essen-rentner-verurteilt-7221901.html

Ein Rentner aus dem Landkreis Mühldorf hat im Müllcontainer eines Verbrauchermarktes nach Essen gesucht und ist daraufhin vom Amtsgericht Mühldorf wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro verurteilt worden.

Und dies immer „im Namen des Volkes“, welches in der Gesamtheit seiner Zusammensetzung überhaupt nicht dahinter steht!

Also beginnt bereits jede Urteilsverkündigung mit einer Lüge (Ungerechtigkeit) und dies dann im Namen des Rechts und der Gerechtigkeit eines ganzen Volkes?!

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Kroiß.

Auf ihre beiden Beiträge, dieser hier und der über die Anne Will Sendung, möchte ich gemeinsam meine Gedanken äußern.

Wir haben zwar offiziell die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative. Wenn aber die Legislative, welche laufend Gesetze zum immer veränderbaren geltenden Recht verabschiedet, gleichzeitig auch in die Exekutive mit hineinwirkt, dann ist dort schon ein großer Interessenkonflikt. Denn die Bundestagsabgeordneten als beschließendes Parlament und der Bundesrat als zustimmungspflichtiges oder ablehnendes Organ und ev. noch die Abgeordneten der manchmal mitspracheberechtigten Landesparlamente, können qua Amt Einfluss auf Beschuldigungen, Verhaftungen oder nicht, sowie auf Urteile Einfluss nehmen. Das wird von diesen Personengruppen bestimmt vehement bestritten, aber ist wohl genauso bestimmt gängige Praxis, wie auch der Fall Amri zeigt. (Die Exekutive regelt das Gehalt und die Pension und die Aufstiegsmöglichkeiten.)

Die Judikative urteilt nach Positivem Recht, als das vom Menschen gemachte Recht, im Gegensatz zum Naturrecht, welches vom Menschen bloß als Recht erachtet, entdeckt, gefühlt wird und kann daher „Meilenweit“ von der richterlichen Gewalt entfernt sein. Das haben sie mit dem Unterschied über das Verhalten unserer Behörden bei Anis Amri und dem Rentner klar herausgearbeitet.

Dass die Ansichten verschiedenster Abgeordneten incl. Minister auch bis in die Judikative hineinreichen, zeigt doch die gängige Praxis bei Verurteilungen oder Freispruch oder Bewährungsstrafen. Wenn darüber debattiert wird, ändert sich die Einstellung zu gewissen Straftaten und ihrer Beurteilung/Verurteilung. Wenn die Politik, vor allen Dingen die Grünen, lange ihren Einfluss dahin geltend machten, dass Straftäter milde Strafen erhalten, scheint jetzt bei der Politik ein Umschwung gekommen zu sein und die Richterschaft dahingehend zu beeinflussen, dass härtere Strafen verhängt werden. Bestimmt hat die Politik überhaupt keinen Einfluss auf Urteile, wollen sie uns glauben machen!

Und so kann und muss man im Falle Amri feststellen, dass es nicht nach geltendem Recht ging, sondern durch verschiedenste Behörden in unterschiedlicher Weise gehandhabt wurde. Die eine Behörde macht ihren Einfluss so geltend, eine Andere genau entgegengesetzt. Die Eine lässt verhaften, die Andere lässt entlassen. Die Eine will ihn Ausweisen lassen, die Andere will ihn nicht ausreisen lassen. Aber alles natürlich vollkommen auf dem Boden der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

Also Hü und Hot und wenn so unsere Gesetze aussehen und so gehandelt wird, brauchen wir uns um die vielen anderen Unzulänglichkeiten nicht mehr zu wundern.

Es kommen so viele Flüchtlinge zu uns, welche keine Ausweispapiere haben, ja sie vorher wegwerfen, um andere Identitäten vorgeben zu können. Wieso werden diese Menschen über Deutschland verteilt und dürfen sich meist frei bewegen? Wieso werden diese nicht solange kaserniert, bis ihre Identität feststeht oder sie lieber zurückwollen? Wer als Deutscher einen neuen Pass beantragt, weil der Alte nach 10 Jahren abgelaufen ist, erhält einen Neuen, welcher mit biometrischen Daten gefüllt ist. Wieso werden Flüchtlinge nicht genauso behandelt? Wieso können manche sich mehrere Identitäten zulegen?

Es gibt sicherlich noch viele weitere Fragen, aber so viel für Heute.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Neumann

Robert Kroiß hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Neumann,

wir stimmen ja eigentlich immer überein. So ist es auch mit Ihrem Beitrag zu Thema der AW und MI Sendungen.

Insbesondere Ihrem Satz: „Also Hü und Hot und wenn so unsere Gesetze aussehen und so gehandelt wird, brauchen wir uns um die vielen anderen Unzulänglichkeiten nicht mehr zu wundern.“ kann ich uneingeschränkt zustimmen.
Mit meinen Post´s versuche ich ja gerade immer wieder auf die – selbst geschaffenen – Unzulänglichkeiten hinzuweisen. Wundern tut es mich jedoch nicht im geringsten, denn es ist ja nur die logische Folge entsprechender Auslegungen und Handlungen.

So will ich kurz zum „positiven“ und „überpositiven“ Recht Stellung nehmen und auf eine weitere – selbst verursachte - Unzulänglichkeit hinweisen.

Die Diskrepanz bei der Auslegung menschlichen, also positiven Rechts ist bereits in dem Moment gegeben, wenn es unterschiedliche Auslegungen (durch Abhängigkeiten, Interessen und Machtverhältnisse) und damit ständig notwendige Korrekturen, Nivellierungen, Anpassungen – an was?! – eigentlich durch die „Berufung“ immer wieder anderer Menschen und deren Auslegung des Rechtsverständnisses gibt! Dieses positive Recht ist also nicht unabhängig und Recht als solches, sondern jeweils von der Auslegung, den Menschen, den Interessen und Machtverhältnissen abhängig!
Eine weitere Diskrepanz und Gegensätzlichkeit liegt auch darin, dass man so positives Recht als Recht an sich ausgibt. Naturrecht, als überpositives, von der Natur (Gott) gegeben aber nicht „ver-und befolgt“! Obwohl es existiert, sonst müsste man es ja überhaupt nicht erwähnen!
Und so hat man in der Präambel des GG der BRD das Naturrecht (Gott gegeben) voran gestellt, verbindlich festgeschrieben hat und damit eigentlich das überpositive zu positivem Recht gemacht! Und zwar nach „eigener“ Auslegung!
Oder wie sonst ist der Satz „Im Bewusstsein und der Verantwortung vor Gott (Naturrecht) UND den Menschen“ zu verstehen?!
Dies setzt doch – auch in der Aussage - voraus, dass man, Mensch ein Bewusstsein vom Naturrecht (Gott gegeben) haben und erlangen muss, damit er überhaupt BEWUSST Verantwortung wahrnehmen kann! Wie aber soll dieses Bewusstsein zu erlangen sein, wenn man die Grundlage hierfür überhaupt nicht ver- und befolgt?!

In diesem Sinne Ihnen und allen Mitlesenden ein schönes Wochenende und liebe Grüße

Robert Kroiß