Freitag, 27. Dezember 2013

Antwort von Herrn Laschet auf meine Email:

http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/2013/11/mail-armin-laschet-cdu-auf-grund-der.html



Herrn
Robert Kroiß                                                                                    23. Dezember 2013


Sehr geehrter Herr Kroiß,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. November, in der Sie die Argumentation für
unsere Rentenpolitik ansprechen, auf die ich im Folgenden gerne eingehe. Zunächst möchte
ich mich bei Ihnen für die verspätete Antwort entschuldigen. Aufgrund der intensiven,
inzwischen mit einem positiven Ergebnis abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen komme
ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten.
In Ihrer E-Mail sprechen Sie, sehr geehrter Herr Kroiß, die Gerechtigkeit im christlichjüdischen
Sinne an und ich gebe Ihnen Recht: Die Grundlage all unserer Politik ist das
christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere
Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit leiten wir daraus ab. Ein menschlicher, an
christlichen Werten ausgerichteter Kurs, zum Beispiel bei Fragen der Finanzierung von
Investitionen oder Gerechtigkeit: Das sind Kompass und Richtmaß unserer Politik.
In Bezug auf die Gerechtigkeit und Finanzierung künftiger Haushalte haben sich CDU/CSU
und SPD darauf geeinigt, dass in der kommenden Legislaturperiode keine neuen Schulden
gemacht werden und auch Steuererhöhungen ausgeschlossen sind. Das ist ein eindeutiges
Bekenntnis zur Generationengerechtigkeit.
Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben wir uns als CDU
Nordrhein-Westfalen besonders für eine gerechte Rentenpolitik eingesetzt und das mit Erfolg.
Der vorliegende Koalitionsvertrag trägt die klare Handschrift der Union. Es war ein hartes
Stück Arbeit, aber am Ende können wir festhalten: Dieser Koalitionsvertrag ist eine solide
Grundlage, um dafür zu sorgen, dass unser Land auf seinem guten Weg vorankommt. Denn
unser Ziel ist klar: Den Menschen soll es 2017 besser gehen als 2013.
Der demografische Wandel stellt unsere Alterssicherungssysteme vor besondere
Herausforderungen. Das hohe Maß an sozialer Sicherheit im Alter, das wir heute in
Deutschland haben, wollen wir auch in Zukunft erhalten. Dazu müssen wir die Strukturen und
Leistungen kontinuierlich an die Veränderungen in der Arbeitswelt anpassen. Insbesondere
die Finanzierung der Sozialversicherungen muss immer wieder neu und in der
Lastenverteilung gerecht zwischen den Generationen ausbalanciert werden. Deswegen wollen
wir, wie auch auf dem Arbeitsmarkt, in der Rente Anreize setzen, damit möglichst viele
Menschen bei guter Gesundheit möglichst lange im Erwerbsleben bleiben, um so die
finanzielle Basis unserer Alterssicherungssysteme zu stärken. Gleichzeitig wollen wir genug
Raum für zusätzliche Vorsorge und Freiheiten zum selbstbestimmten Gestalten der späten
Lebensabschnitte lassen.
Bei der Rente gilt: Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung müssen sich im
Rentenalter auszahlen. Mit der verbesserten Mütterrente setzen wir eines unserer zentralen
Wahlversprechen um. Wir würdigen damit die Erziehungsleistung der Eltern, deren Kinder
vor 1992 geboren wurden und schließen so eine Gerechtigkeitslücke. Denn diese Kinder
bilden heute mit ihren Beitragszahlungen die tragende Säule unseres Rentensystems. Wir
werden die Rentenansprüche von Menschen mit Erwerbsminderung verbessern. Es bleibt
prinzipiell bei der Rente mit 67. Wer aber 45 Beitragsjahre vorweisen kann, erhält die
Möglichkeit, mit 63 Jahren abschlagsfrei Rente bekommen. Das Zugangsalter, mit dem der
abschlagsfreie Rentenzugang möglich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des
allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben.
Möglich sind diese für die Menschen wichtigen Verbesserungen aufgrund der guten
Beschäftigungslage, dank des Bundeszuschusses in die Rentenkassen und der Entscheidung,
den Beitragssatz zur Rentenversicherung nicht weiter zu senken. Eine Erhöhung des
Rentenbeitrags aber lehnen wir ab. Wir werden in der Großen Koalition das bewährte
Finanzierungssystem in der Rentenversicherung erhalten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Erläuterungen zur Rentenpolitik weiterhelfen konnte und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Teil I


Hallo Robert, hallo Lesende,

die typische Antwort eines Politikers, der mit der Desinteresse, den Nichtwissen wollen oder können einer breiten Masse der Bevölkerung rechnen kann.

Ich will mich darüber gar nicht mehr ärgern. Ich schaue mir dieses Theater nur
noch belustigt an und kommentiere es aus meiner Sicht.
Wenn ich sehe, mit wieviel mehr Einsatz beispielsweise die Nachdenkseiten in den Kampf gegen
die tägliche mediale und politische Verblödung ziehen,letztendlich an der Grenze zur Resignation
sind, dann aber doch weitermachen, nötigt das doch immer wieder Bewunderung ab.
Wenn ich sehe, dass Georg Schramm, Volker Pispers, beide über Jahrzehnte der Inbegriff des
politischen Kabaretts, erschöpft aufgeben, weil sie ihre Aufklärungsarbeit als sinnlos empfinden,
macht mich das nicht nur traurig, sondern sehr nachdenklich
Menschen die Millionen erreichen, bei ihren Auftritten tosenden Beifall bekommen, geben auf, weil
ihre Bemühungen doch letztendlich keine Veränderungen bei den Menschen erreichen konnten.

Allein deshalb sollte man sich als Blogger doch im Klaren sein, dass die Aussicht darauf, dass man
irgendetwas verändern könnte, von vornherein in engen Grenzen sich bewegen muss.
Auf jede einzelne Idee, die die Lebensbedingungen für die Masse verbessern könnte ,Steuer-
Umverteilung, 30-Stunden-Woche, solidarische Bürgerversicherung, usw.,folgen mindestens
fünfzig Meldungen einseitig interessierter Kreise, um diese nachdenkenswerten Initiativen
abzuwerten, also die gezielte Meinungsmache. Und die Leute lassen sich davon am Nasenring
herumführen, beziehungsweise verbreiten diese Parolen sogar höchstpersönlich weiter, selbst wenn
sie vom Papier her zu den Höherqualifizierten gehören.
Jeder müsste wissen, wer für Altersarmut Hungerlöhne Demontage der Daseinsvorsorge
verantwortlich ist, während die Vermögen der obersten 10 Prozent explodieren. Trotzdem werden
die Millionärsbeschenker wiedergewählt.Davon profitiert auch ein Laschet.

Weiter im Teil II

Anonym hat gesagt…

Einige Bemerkungen zum Nachdenken über die Rente mit 63 und die Mütterrente:

Rente mit 63, dürfte sich nun herum gesprochen haben, dass hier eine totale Volksverarschung erfolgt.
Jeder Betroffene sollte mal nachrechnen, ob er tatsächlich 45 Beitragsjahre, nicht identisch mit
Versicherungsjahren, erreichen wird.
Außerdem wird immer wieder verschwiegen, dass diese Rente degressiv, genau wie die Rente mit
67 ist. Wenigsten diese Tatsache räumt Laschet ein, allerdings aber auch nicht, wenn er vor den Fernsehkameras steht, da verkürzt man gerne und lässt nur die Überschrift stehen
Also würde nur der Jahrgang unter Zugrundelegung des persönlichen Geburtsdatums zum
Zeitpunkt der Einführung direkt mit 63 in Rente gehen können, danach erfolgt 63+ x Monate, bis
das Alter 65 erreicht wird, also identisch mit der Rentenreglung 67 für Menschen, die nicht die
nötigen Beitragsjahre für die Rente mit 63+ x erreichen werden.

Mütterrente
Ich gebe zu, dass es sehr schwierig ist, die Berechnung der Rente allgemein nachzuvollziehen und darum sollten die Menschen sich mal neutral informieren.
Für ein vor 1992 geborenes Kind wird derzeit ein Rentenanspruch von 28,14 Euro brutto im Westen
und 25,74 Euro im Osten gutgeschrieben. Für Kinder nach 1992 gibt es den dreifachen Anspruch
(84,42 Euro West und 77,22 Euro Ost). Diese Ungleichbehandlung wird als ungerecht empfunden.
CDU und CSU haben bereits vor der Wahl angekündigt, den Rentenanspruch für vor 1992 geborene
Kinder um einen Rentenpunkt anheben zu wollen . Der Rentenanspruch für ein vor 1992 geborenes
Kind läge dann bei brutto 56,28 Euro im Westen und 51,48 Euro im Osten. Einerseits soll dies den
Rentenanspruch für vor und ab 1992 geborene Kinder angleichen. Zum Zweiten soll so auch
Müttern mit niedrigen Renten geholfen werden.
In der Tat gibt es kein nachvollziehbares Argument, warum vor 1992 geborene Kinder in der Rente
weniger wert sein sollen als später geborene Kinder.
Den Rentenanspruch für Kinder anzugleichen, egal wann sie geboren wurden, ist überfällig. Dies
entspricht dem Wunsch nach Gleichbehandlung und Gerechtigkeit. Mütter mit vor 1992 geborenen
Kindern bekommen so höhere Renten. Dies hilft jedoch nicht gezielt jenen, die in Armut leben. Und
gleichzeitig könnte eine höhere Mütter-Rente künftig das Risiko für Altersarmut sogar verschärfen.

Weiter im Teil III

Anonym hat gesagt…

Das hat seine Ursache im sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor.
Der Nachhaltigkeitsfaktor ist ein wichtiger Teil der Rentenanpassungsformel. Die jährliche
Rentenerhöhung zum 1. Juli wird anhand der Rentenanpassungsformel (§68 SGB VI) berechnet.
Der Nachhaltigkeitsfaktor ist einer der sogenannten Dämpfungsfaktoren. Seine Aufgabe ist es, die
jährliche Rentenerhöhung immer dann zu dämpfen, wenn die Ausgaben übermäßig steigen.
Die Renten sollen dann hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben, um einen Beitragssatzanstieg zu
verhindern. Damit setzt der Nachhaltigkeitsfaktor das Beitragssatzdogma durch. Statt des
Rentenniveaus ist der Beitragssatz festgelegt. Und eine Rentenerhöhung darf dieses Beitragssatzziel
nicht gefährden. Bis zum Jahr 2030 soll der Nachhaltigkeitsfaktor das Rentenniveau um etwa 14
Prozent senken.
Im Kalenderjahr, nach dem die Mütterrente eingeführt würde, fiele die Rentenerhöhung aufgrund
des Nachhaltigkeitsfaktors um knapp 0,8 Prozentpunkte niedriger aus. Bei 1.000 Euro Rente macht
dies Monat für Monat einen Wertverlust von rund acht Euro aus. Treffen würde es alle Rentnerinnen
und Rentner, ob mit oder ohne Kinder.
Einer Frau mit einer Rente von 1.000 Euro Zahlbetrag und einem vor 1992 geborenen Kind würden
durch die Mütter-Rente eigentlich durchschnittlich 25 Euro, egal ob West oder Ost, mehr
ausgezahlt. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor verliert ihre Rente aber acht Euro an Wert. Tatsächlich
steigt ihre Rente daher nur um rund 17 Euro.
Wären die Kinder nach 1991 geboren, dann bekämen die Eltern keine zusätzliche Rente für ihre
Kinder. Sehr wohl aber wären sie über den Nachhaltigkeitsfaktor von der Rentendämpfung
betroffen. Hätte die Rentnerin mit 1.000 Euro ihr Kind ab 1992 geboren, bekäme sie rechnerisch
nur noch 992 statt 1.000 Euro Rente.
Die Diskussionen, die unser Arbeitskreis anstoßen, geht keinesfalls gegen eine Mütterrente, sondern soll die Mütterrente über Steuern oder aus Beiträgen finanziert werden? Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, zu denen die Erziehung von Kindern gehört, müssen aus unserer Sicht aus Steuermitteln, nicht aus der Rentenkasse finanziert werden .
Außerdem würden die Beitragszahler nur den jetzt in Rente befindlichen Müttern zahlen , deren
biologische Zeit des Bezuges leicht zu berechnen wäre, für noch nicht im Rentenalter befindliche
Mütter kann immer noch ab einen bestimmten Datum , also unter Beachtung des Vertrauensschutz,
eine Änderung ,je nach Kassenlage in der Zukunft, geändert werden, vergleiche dazu Absenkung
der Witwenrente.Im Klartext, diese „Wohltat“ ist ein geschicktes Täuschungsmanöver , richtig wäre
es die Mütterrente als Umverteilung der Beitragsgelder aller in der GRV Zwangsversicherten zu
nennen.

Ich wünsche dir lieber Robert und allen Lesern alles Gute für ein erfolgreiches Neues Jahr

Ralf Nietzschmann der Erste Karl