Montag, 7. Mai 2012

Alt-Bundespräsident Wulff bezieht Büro in Berlin (neuerliches Schreiben an Bundespräsidialamt)



An das
Bundespräsidialamt

zu Hd. Hrn. Prof. Dr. Stefan Pieper

Spreeweg 1
11010 Berlin



Ihr Schreiben vom: 18.4.2012 Meine Antwort vom: 20.4.2012


Die Entscheidungen durch das/die Bundespräsidialamt, Bundesverwaltung in Sachen Ex-Bundespräsident Wulff



Sehr geehrter Herr Pieper,

da Sie in Ihrem o. g. Schreiben „meinen Unmut“ bzgl. der Entscheidung zur Gewährung der Ruhebezüge des Herrn Wulff ansprechen, obwohl ich Ihnen mit meiner (bisher unbeantworteten) Antwort dargelegt habe, dass es mir dabei nicht um die Person des Herrn Wulff, sondern um die Entscheidung und ein damit verbundenes „Rechtsverständnis“ durch das/die Bundespräsidialamt/Bundesverwaltung und damit dem Unmut bzgl. einer derartigen Rechtsentscheidung ging, kann ich nicht umhin, Ihnen nun doch mit ein wenig „Unmut“ neuerlich zu schreiben.

Der Grund hierfür ist, dass Herr Wulff nun auf Kosten des Steuerzahlers „sein“ Büro, nebst dazugehörigem Personal bezogen hat. Auch diese Entscheidung wurde von der Bundesverwaltung getroffen.

Da Sie in Ihrem o. g. Schreiben die Entscheidung des Bundespräsidialamts, bzw. der Verwaltung zur Ruhebezügegewährung dahingehend begründen, dass Herr Wullf aus politischen Gründen zurück getreten ist, stellt sich mir die Frage, weshalb „Jemand“, der sein/ein politisches Amt aus politischen Gründen nicht mehr ausübt, ausüben kann, wie Sie in Ihrem Schreiben erklären, ein Büro nebst Personal und Chauffeur für eine nicht mehr ausgeübte Tätigkeit (den Rücktrittsgrund und ihre Entscheidungsbegründung) benötigt und auch gewährt bekommt und für welche die Steuerzahler aufkommen müssen?! Herr Wulff übt Ihrer eigenen Begründung zufolge kein politisches Amt mehr aus, da ja für die Gewährung der Ruhebezüge genau dieser politische Rücktritt „rechtsverbindlich“ ausschlaggebend war und ist!
Mit der Aufgabe eines Bundespräsidenten hat und kann es nichts zu tun haben. Denn von diesem Amt ist er ja aus politischen Gründen zurück getreten. Auch weil, wie Sie in Ihrem Schreiben darlegten, „Er hat sich in seiner Rücktrittserklärung auf politische Gründe berufen, indem er geltend gemacht hat, dass er für seine Amtsausübung eines breiten Vertrauens der Bevölkerung bedürfe, das ihm nicht mehr entgegengebracht wurde.“

Demnach ist und wäre der „politische“ Comebackversuch, ein dazu evtl. notwendiges Büro, nebst Personal des Herrn Wulff doch eigentlich seine rein private Sache und seine höchst persönliche finanzielle Angelegenheit, oder sehe ich dies falsch?!

Auch wenn das Büro und seine Ausstattung „bescheidener“ ausgefallen sein sollten und es sich dabei nur um die Räumlichkeiten, die zuvor von politischen Parteien genutzt wurden, welche allerdings ebenfalls auf Steuerzahlerkosten unterhalten wurden und werden, handeln sollte, so ist und bleibt es doch nach einem politischen Rücktritt die Privatsache des Herrn Wulff, wie, wo, weshalb und mit welchem personellen und finanziellem Aufwand dieser sich niederlässt, oder etwa nicht?! Wieso müssen dann die Steuerzahler – auf Grund „ihrer/Ihrer“ Entscheidung - hierfür aufkommen?!

Da Ihre Antwort auf mein Schreiben vom 20.4.2012 noch aussteht, in welcher Sie mir evtl. die „rechtlichen“ Gründe und das Rechtsverständnis der Verwaltung für die Gewährung der Ruhebezüge eines Ex-Bundespräsidenten nochmals und evtl. differenzierter erklären, bitte ich Sie hiermit schon mal darum, die Diskrepanz zwischen der „gerechtfertigten Gewährung der Ruhebezüge aus politischen Gründen“ und der Kostenübernahme für das „neue Büro und Personal“ des Privatiers Herrn Wulff zu erklären und in Ihrer noch ausstehenden Antwort zu berücksichtigen.

Für Ihre neuerliche Mühe danke ich und verbleibe mit freundlichem Gruß






Robert Kroiß


PS: auch diesen Brief werde ich auf meinem Blog veröffentlichen



Per Email, als auch per Briefpost an Herrn Pieper, Bundespräsidialamt